Im Zentrum von Rostock
Aktuelle lokale Regelungen in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock:
Was gilt ab dem 8. März?
Einzelhandel
wird wieder ermöglicht, allerdings zunächst nur für Kundinnen und Kunden aus Rostock. Dabei wird die Anzahl der Kundinnen und Kunden begrenzt (jeweils eine Kundin oder ein Kunde pro zehn qm für die ersten 800 qm Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 qm).